Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn stehen hierzulande jährlich rund 22.000 Unternehmensübergaben bei Familienunternehmen an. Viele davon sind Handwerksbetriebe, bei denen der Inhaber in absehbarer Zeit die Altersgrenze erreicht. Der Nachfolgeprozess selbst ist ein komplexer Vorgang. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Generationswechsels in Handwerksbetrieben.
Viele Handwerksbetriebe sind durch die Person des Inhabers geprägt. Oft kann es sinnvoll sein, dass im Rahmen einer längeren Übergabephase Alt-Inhaber und Nachfolger noch gemeinsam im Betrieb arbeiten. Voraussetzung dafür ist, dass die „Chemie“ zwischen Alt-Inhaber und Nachfolger stimmt. Viele Handwerksunternehmer wünschen sich eine Übergabe an die eigenen Kinder. Nicht immer lässt sich eine Übergabe von der Generation der Eltern an die Kinder realisieren, weil das Interesse nicht besteht oder die erforderliche Qualifikation nicht vorhanden ist. Dann muss ein Nachfolger von außen gesucht werden. Dies kann ein Mitarbeiter oder ein Betriebsexterner sein. Es gibt inzwischen Nachfolgebörsen im Internet, über die interessierte externe Nachfolger gefunden werden können.
Bei der Einleitung eines Generationswechsels entsteht ein umfassender wirtschaftlicher und rechtlicher Regelungsbedarf. Es empfiehlt sich, bereits fünf bis zehn Jahre vor der Übergabe mit einer konkreten Nachfolgeplanung zu beginnen. Wichtige Regelungsfelder sind:
Dies können nur einige Hinweise sein. Wenn Sie vor einer Nachfolgeregelung stehen, sollten Sie auf jeden Fall externen Rat einholen – zum Beispiel bei den Handwerkskammern. Sie verfügen über Experten-Know how und bieten entsprechende Hilfestellung an.
Image: Onkelchen – Fotolia
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