Du suchst den richtigen Zeitpunkt, um deinen Garten von einem oder mehreren Bäumen zu befreien? Dann ist dieser Zeitpunkt jetzt gekommen! Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es dir – abgesehen von einigen Ausnahmen wie einer Fällung zu Bauzwecken – zwischen dem 1. Oktober und dem 28. beziehungsweise 29. Februar erlaubt, dich von den Bäumen in deinem Garten zu trennen. Inwieweit entschärfte Regelungen für private Gartenbesitzer auch für dein Bundesland gelten, kannst du bei der jeweiligen örtlichen Gemeinde erfragen.
Aus Gründen des Vogelschutzes dürfen Horstbäume, in denen Vögel brüten können, nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September gefällt werden. Sondergenehmigungen können beispielsweise bei Bruchgefahr erteilt werden. Zudem schränken die Baumschutzsatzungen der Kommunen das Fällen bestimmter Bäume in Abhängigkeit von deren Umfang ein. Hinsichtlich deiner Hecken solltest du beachten, dass diese während der Brutsaison ebenfalls nicht gerodet werden dürfen. Allerdings steht es dir das ganze Jahr über frei, deiner Hecke einen schicken Formschnitt zu verleihen. Damit du das aus den Bäumen gewonnene Brennholz verwerten kannst, solltest du das Holz nach der Fällung sofort bearbeiten, um diesem Rohstoff ausreichend Zeit zum Trocknen zu geben.
Um den geeigneten Zeitpunkt zum Fällen eines Baumes zu finden, spielen weitere Aspekte eine ebenso wichtige Rolle. Wie gut ist beispielsweise der Zugang zu den Bäumen zu den verschiedenen Jahreszeiten? Wie gestaltet sich der Untergrund und ändert sich der Bewuchs um den Baum von Jahreszeit zu Jahreszeit? Nicht umsonst entscheiden sich zahlreiche Waldarbeiter für eine Fällung bei klirrender Kälte, da zugefrorene Gassen und Wege beim Rücken der Bäume eine Beschädigung des Waldbodens verhindern. Außerdem solltest du bedenken, dass die Bäume vom späten Oktober bis zum frühen Februar nur wenig Wasser führen, sich dadurch schneller trocknen lassen und zudem noch leichter zu transportieren sind. Ob du eine Baumfällgenehmigung benötigst, hängt in vielen Fällen von der jeweiligen Baumart beziehungsweise vom Umfang des Baumstammes ab. Mit diesen in den Baumfällsatzungen enthaltenen Regelungen möchten Gemeinden vermeiden, dass das Stadt- und Landschaftsbild zu stark beeinflusst wird. Würdest du als Grundstücksbesitzer jedoch unzumutbare Nachteile durch den Erhalt des Baumes erlangen, wird die Genehmigung fast immer erteilt. Informiere dich bei bestehenden Plänen zum Fällen eines Baumes frühzeitig bei deiner Gemeinde über betreffende Regelungen.