Die Wohnungsübergabe vorbereiten – so geht’s problemlos

Aus verschiedenen Gründen wird immer häufiger umgezogen. Auch wenn Ihre Aufmerksamkeit der bereits gefundenen neuen Wohnung gilt, kommt einer Wohnungsübergabe mit den entsprechenden Vorbereitungen und einem von beiden Seiten unterschriebenen Protokoll eine nicht unwesentliche Bedeutung zu. Nur so können spätere Streitigkeiten zwischen den Mietparteien vermieden werden. Um die Aufgabenverteilung abzusprechen, wird mitunter sogar zu einer Vorabnahme geraten.

 

Übergabe der alten Wohnung

Wer ein Mietverhältnis beenden will, muss selbstverständlich rechtzeitig kündigen. Bevor die Wohnung an den Vermieter übergeben werden kann, muss sie vollständig geräumt und besenrein sein. Gerade bei längerer Nutzung ist es normal, dass einige Abnutzungserscheinungen auftreten. Größere Schäden müssen beseitigt und bauliche Veränderungen rückgängig gemacht werden, es sei denn, der Nachmieter oder Vermieter ist damit einverstanden, dass diese bestehen bleiben. Immer wieder führen Klauseln im Mietvertrag hinsichtlich der Renovierungspflicht bei Auszug zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mietparteien. Deshalb sollten Sie im Vorfeld klären, ob dies notwendig ist, im Zweifelsfall mit Hilfe eines Anwalts oder Mieterschutzvereins (Informationen zum Mietrecht finden Sie auch beispielsweise auf immoboerse.de). Eine allgemeine Renovierungspflicht besteht nicht, sondern ist immer vom Zustand der Wohnung abhängig. Wenn der Mieter alle Pflichten erfüllt hat, steht ihm die Rückzahlung der Kaution innerhalb von sechs Monaten zu. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter einen Teil des Geldes für notwendige Reparaturen oder die Nebenkostenabrechnung verwenden.

Wichtige Eckpunkte Wohnungsübergabe/Wohnungsübernahme

Sowohl beim Auszug als auch bei der Übernahme der neuen Wohnung sollten Sie auf das Ausfüllen eines Übergabeprotokolls, das von beiden Mietparteien unterzeichnet wird, bestehen. Darin sind eventuelle Schäden aufzulisten sowie die Zählerstände für Wasser, Strom und Gas festzuhalten. Diese bilden die Grundlage für die Abrechnung mit den entsprechenden Anbietern. Die Anzahl der übergebenen Schlüssel ist zu notieren. Insbesondere in der neuen Wohnung muss die Funktionsfähigkeit der Fenster und Türen, der Heizungen und Sanitärarmaturen geprüft werden. Fußböden und Wände sind auf vorhandene Schäden zu untersuchen. Auch der Keller sowie eventuell vorhandene weitere Nebenräume müssen geräumt sein.

Gute Vorbereitung und schriftliches Protokoll ersparen Ärger

Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien können später nicht geklärt werden, wenn keine schriftlichen Aufzeichnungen über die Verhältnisse bei der Wohnungsübergabe vorliegen. Vorteilhaft ist es auf alle Fälle, die Wohnung bei Tageslicht zu übernehmen. Auch die Unterstützung durch eine zweite Person und das Festhalten des Wohnungszustandes mit einer Kamera, insbesondere bei Schäden, sind sehr zu empfehlen.

 

 

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